CDU Ortsverband Unkel

Klage gegen Bescheid über wiederkehrende Beiträge

CDU will gerechte Verteilung der Lasten für Straßenausbau

 Viele Unkeler Bürgerinnen und Bürger, die ein Grundstück im Stadtteil Unkel besitzen, haben in den vergangenen Tagen ein Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten. Es handelt sich um den „Bescheid über die Festsetzung und Erhebung wiederkehrender Beiträge für Verkehrsanlagen 2020“. Der Bescheid enthält eine Zahlungsaufforderung, den geforderten Betrag bis zum 5.5.2023 zu überweisen. Für zukünftige Beiträge ist ein Lastschriftmandat beigefügt. Grundstücksbesitzer in Scheuren und Heister haben keinen Bescheid bekommen.
Unkeler Bürgerinnen und Bürgern wollen jetzt den Klageweg gegen den Bescheid bestreiten. Wer Interesse an einer Klage in diese Sache hat, sollte sich mit dem Vorsitzenden der CDU Unkel, Prof. Dr. Wolfgang von Keitz, telefonisch (0171-5754927) oder per E-Mail (wolfgangvonkeitz@hotmail.com) in Verbindung setzen.

Die Berechnung des zu zahlenden Betrags findet sich auf der Rückseite des Bescheides. Für den Straßenausbau „Siebengebirgsstraße“ sind im Jahr 2020 62.548,24 Euro ausgegeben worden. Die Höhe des Beitrags für den einzelnen Bürger basiert auf der Beitragssatzung, die eine Aufteilung der Stadt in drei Abrechnungsgebiete (Unkel, Heister, Scheuren) vorsieht. Die Bescheide gingen im Fall Siebengebirgsstraße nur an die Bewohner im Stadtteil Unkel, da die Bauarbeiten nur in diesem Abrechnungsgebiet stattfinden. Die Bewohner von Heister und Scheuren nutzen zwar die neu gestaltete Siebengebirgsstraße, müssen sich aber an den Sanierungskosten der Straße nicht beteiligen.

 

Die Beträge, um die es zurzeit geht, sind noch klein. Die Siebengebirgsstraße ist aber ein Millionenprojekt. Jeder kann sich selbst ausrechnen, welchen Betrag er bezahlen muss, wenn ein Vielfaches der jetzigen Bausumme umgelegt wird.

 

„Die CDU Unkel ist immer dafür eingetreten, dass die gesamte Stadt Unkel als ein einziges Abrechnungsgebiet gesehen wird, und die Stadt nicht in drei Abrechnungsgebiete aufgeteilt wird“, betont CDU-Vorsitzender Wolfgang von Keitz. Damit würden die Kosten des Straßenausbaus auf alle Grundstückseigentümer der Stadt Unkel verteilt, und nicht nur auf diejenigen, die zufällig in dem betreffenden Abrechnungsgebiet wohnen. „Leider konnten wir uns mit dieser Auffassung bei den im Stadtrat herrschenden Mehrheitsverhältnissen nicht durchsetzen. Aus diesem Grund haben sich mehrere Unkeler Bürger entschieden, gegen die derzeitig gültige Beitragssatzung gerichtlich vorzugehen.“

 

Die Klagewilligen stehen mit dem Rechtsanwalt Adam Udich in Verbindung, der gegen die Beitragssatzung in Erpel erfolgreich geklagt hat. Auch in Erpel war die Ortsgemeinde zunächst in zwei Abrechnungsgebiete aufgeteilt worden. Diese Aufteilung ist vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz als rechtswidrig erkannt worden, so dass in Erpel eine neue Satzung mit einem einzigen Abrechnungsgebiet verabschiedet werden musste.

 

Geplant ist, dass Rechtsanwalt Udich einen Fall ausgewählt und zur Klage bringt, um eine Entscheidung zu erreichen, die dann für alle Beteiligten gilt. Die Kosten des Verfahrens würden dann entsprechend auf die Beteiligten aufgeteilt.

 

„Als CDU Unkel fühlen wir uns den Interessen der Unkeler Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet, unterstreicht Wolfgang von Keitz. „Wir alle nutzen die Straßen der Stadt, und deshalb sollten auch alle für die Finanzierung der Sanierungskosten dieser Straßen verantwortlich sein. Wir wollen eine gerechte Lösung in der Abrechnung der Straßenausbaubeiträge und die kann nur lauten: Ein einziges Abrechnungsgebiet für die gesamte Stadt Unkel.“